Gutachten
Allgemeine Berechtigungen
Die Mitarbeiter/innen der BAM Rotholz sind nach § 73 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG berechtigt, amtliche Gutachten zu rechtlichen, hygienischen, mikrobiologischen und chemischen Fragestellungen zu erstellen.
Spezielle Berechtigungen
Direktor Dr. Klaus Dillinger, Dr. DI Frieda Eliskases-Lechner, Dr. DI Peter Zangerl und DI Christa Matlschweiger sind gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG zur Durchführung von Untersuchungen und Erstellung von Gutachten nach dem Lebensmittelgesetz 1975 (Gruppe E 12 - Mikrobiologie und Hygiene von Milch und Milchprodukten einschließlich Käse sowie Gruppe A, Z2 - Milch und Milchprodukte einschließlich Käse) an der BAM Rotholz berechtigt.
Dr. Hans Sebastiani ist gemäß § 73 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG zur Durchführung von Untersuchungen und Erstellung von Gutachten nach dem Lebensmittelgesetz 1975 (Gruppe A, Z2 - Milch und Milchprodukte einschließlich Käse) an der BAM Rotholz berechtigt.
Rechtsgrundlagen für die Begutachtung
- Gemeinschaftliches und nationales Lebensmittelhygienerecht
- Nationales Recht zur Produktkennzeichnung
- Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus)
Ihre Ansprechpartner zur Erstellung von Gutachten
- Dr. Klaus Dillinger
Österreichisches Lebensmittelbuch und Nationales Recht zur Produktkennzeichnung
- Dr. DI Peter Zangerl
Lebensmittelhygienerecht, Hygiene, Mikrobiologie




